Fachgebiete

Zivilrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.

Ihren Experten finden Sie in Rechtsanwalt Urbanek.

Allgemeines Zivilrecht:

Das Zivilrecht umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzten ergänzt.

Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich, wie Fragen rund um Eigentum, Schadenersatz oder das Recht der unerlaubten Handlung (Deliktrecht).

Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere aus folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.

Arbeitsrecht:

Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag.

Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fragen rund um Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder die drohende Kündigung. Herr Rechtsanwalt Urbanek prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht.

In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden.

Verkehrsrecht:

Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf.

Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Fragestellungen wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten etc.

Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Führerschein- und Ordnungswidrigkeitenrecht:

Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen, wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion.

Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Herr Rechtsanwalt Urbanek vertritt seine Mandanten in allen Führerscheinangelegenheiten, im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.

Strafrecht:

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl oder Körperverletzung. Bei den schweren Straftaten sind es Verbrechen wie etwa Raub, Totschlag, oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag.

Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Vertrauen Sie hier auf Herrn Rechtsanwalt Urbanek. Selbstverständlich übernimmt er auch Ihre strafrechtliche Pflichtverteidigung.